Was bedeutet diese Hilfsmittelnummer? Bezahlen Krankenkassen nur die Dreiräder mit Hilfsmittelnummer?
Das Verzeichnis der Hilfsmittel der gesetzlichen Krankenkassen Deutschlands listet alle jene Hilfsmittel auf, deren Kosten von den deutschen gesetzlichen Krankenversicherungen übernommen werden. Das Verzeichnis bringt eine Transparenz für Versicherte, Ärzte und Krankenkassen. Es umfasst alle Hilfsmittel die aufgrund ihres medizinischen Nutzens verordnungsfähig sind.
Neue Produkte werden aufgenommen, nachdem die Voraussetzungen vom medizinischen Dienst des Bundes der Krankenkassen e.V. überprüft wurden. Dieses Verzeichnis ändert sich kontinuierlich. Um ein Dreirad mit einer Hilfsmittelnummer zu versehen, muss der Hersteller von selbst aktiv werden und diese Nummer beantragen. Diese Prozedur ist aufwändig und leider auch mit Kosten verbunden.
Eine aktuelle Auflistung Von Dreiräder mit Hilfsmittelnummer finden Sie auf den Seiten von http://www.rehadat-hilfsmittel.de . Zum jetzigen Zeitpunkt (Stand Februar 2013) befinden sich 309 Dreiräder mit Hilfsmittelnummer in der Datenbank.
Deshalb bietet fast jeder Hersteller gleichzeitig und in einem Preissegment Dreiräder für Selbstzahler und Dreiräder für den Rehabereich mit Hilfsmittelnummer für die Verordnung über die Kostenträger an. Die Dreiräder sind vollkommen identisch, nur dass die eine Gruppe Dreiräder von der Krankenkasse geprüft und mit einer Hilfsmittel Nummer versehen worden.
Die Krankenkassen übernehmen die Kosten für Hilfsmittel, die dem Ausgleich einer Behinderung oder zur Pflege erforderlich sind. Gegenstände des täglichen Bedarfs sind ausgenommen. Sie sind nicht zuständig für Hilfsmittel am Arbeitsplatz, für die Ausbildung oder das Studium. Ausnahmen gibt es für schulpflichtige Kinder.
Therapieräder mit Hilfsmittel Nummer werden durch den Arzt verordnet. Der Arzt stellt ein Rezept über therapeutische Hilfsmittel aus, damit geht der Patient in ein Sanitätshaus oder zu einem anderen beliebigen ( Fahrrad) Händler. Dieser beantragt bei der zuständigen Krankenkasse eine Bezuschussung. Hier muss man aber deutlich sagen, dass die Krankenkassen zurzeit sehr zurückhaltend sind bei der Bezahlung von Dreiräder mit Hilfsmittelnnummern. Reden Sie bitte erst mit ihrem zuständigen Bearbeiter.
Folgende Schritte sind sinnvoll:
- Sich ein Dreirad mit Hilfsmittel Nummer aussuchen und Probe fahren, mit dem Händler bestimmte Anpassungen an ihren Gesundheitszustand besprechen
- sich durch den Händler einen Kostenvoranschlag für das benötigte Hilfsmittel erstellen lassen
- zu Ihrem betreuenden Arzt gehen
- der Arzt stellt im Rahmen seiner Diagnose fest, ob das Dreirad mit Hilfsmittel Nummer notwendig und sinnvoll ist (Hilfsmittel werden nicht von seinem Arztbudget abgezogen), Eventuell empfiehlt der Arzt ein anderes Modell, welches seiner Meinung nach besser geeignet ist.
- sich vom Arzt das Dreirad verordnen lassen
- bei Ihrer Krankenkasse den Kostenvoranschlag mit der Verordnung des Arztes einreichen, am besten mit einem persönlichen Gespräch
- je nach Reaktion Ihrer Krankenkasse das Dreirad bestellen oder Widerspruch einlegen
Die angespannte Kostensituation im Gesundheitswesen macht diesen Weg längst nicht mehr so einfach. Die Sachbearbeiter bezeichnen die Dreiräder trotz Hilfsmittelnummer auch oft als Gegenstände des täglichen Lebens und damit werden sie von der Versorgung ausgeschlossen. Hier hilft nur ein persönliches Gespräch und die Hilfe ihres Arztes. Eventuell lässt sich eine Kostenbeteiligung heraus handeln, die Krankenkasse übernimmt einen Teil des Dreirades mit Hilfsmittelnummer.
Sie können aber auch gern den rechtlichen Weg bestreiten, eine Übersicht von Urteilen findet sich in der Datenbank von http://www.rehadat-hilfsmittel.de :
Zurzeit finden Sie dort (Stand Februar 2013) genau 62 Urteile Zur Kostenübernahme von Dreiräder mit Hilfsmittelnummer. Beachten Sie bitte, dass weder wir als Dreiradseite noch Ihr Händler Ihnen eine rechtsverbindliche Beratung oder Auskunft zu dem Thema Kostenübernahme Dreirad geben kann. Hier verweisen wir immer auf Ihre Rechtsberatung (Anwalt, Verbraucherschutzzentrale, Krankenkasse …)
Ein Auszug mit Links ist hier wiedergegeben, die restlichen finden Sie auf der Webseite von http://www.rehadat-hilfsmittel.de .
- Kostenübernahme für ein Therapiedreirad zur Verbesserung der sozialen Integration eines behinderten Kindes
SG Fulda 11. Kammer – S 11 KR 7/09 – 16.12.2010 - Kostenübernahme eines Therapie-Dreirades durch die Krankenversicherung – Sicherung des Erfolges der Krankenbehandlung
BSG 3. Senat – B 3 KR 5/10 R- 07.10.2010 - Kostenübernahme für ein Therapierad durch die Krankenkasse – drohender Verlust der Gehfähigkeit
LSG Hessen- L 8 KR 311/08 – 17.12.2009 - Kostenübernahme in Höhe von 2.300 EUR für die Neuversorgung mit einem Behindertendreirad
SG Marburg 6. Kammer- S 6 KR 101/07 – 11.11.2008 - Kostenübernahme eines Therapiedreirads durch die Krankenkasse
SG Düsseldorf 8. Kammer – S 8 KR 142/05 – 02.10.2008 - Kein Anspruch auf Versorgung mit einem Therapiedreirad
SG Hessen – L 8 KR 40/07- 24.04.2008 - Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung für ein Behindertenfahrrad
LSG Hessen – L 8 KR 247/06 – 13.09.2007 - Kein Anspruch auf Versorgung mit einem Dreirad durch die Krankenkasse – Wirtschaftlichkeitsgebot
LSG Berlin-Brandenburg – L 9 KR 195/04 – 12.09.2007 - Versorgung mit einem speziellen Dreirad mit Elektromotor
LSG Berlin-Brandenburg 9. Senat – L 9 KR 295/04 – 12.09.2007 - Behinderungsgerechtes Dreirad kein Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens
LSG Berlin-Brandenburg – L 31 KR 71/07 – 01.08.2007 - Kostenübernahme für ein Therapie-Tandem
SG Düsseldorf – S 4 KR 17/06 – 23.03.2007 - Kein Anspruch auf Versorgung mit einem behindertengerechten Dreirad
LSG Berlin-Brandenburg – L 9 KR 66/04 – 13.12.2006 - Versorgung mit einem Behindertenfahrrad durch die Krankenversicherung
LSG Hessen – L 8/14 KR 376/04 – 20.07.2006 - Krankenversicherung – Ausstattung mit Liegedreirad anstelle eines Elektrollstuhls
BSG – B 3 KR 16/05 R – 24.05.2006 - Kein Anspruch auf Versorgung mit dreirädrigem Fahrrad
LSG Sachsen – L 1 KR 79/05 – 05.04.2006 - Krankenversicherung – Kostenübernahme eines Behindertendreirad
LSG Stuttgart 5. Senat – L 5 KR 5296/04 – 22.02.2006 - Behindertengerechtes Fahrrad für 18-jährigen schwerstbehinderten jungen Mann
SG Mainz – S 7 KR 370/04 – 12.09.2005 - Hilfsmittel – Liegedreirad – Behinderungsausgleich – Grundbedürfnis – Basisausgleich – Mobilität – keine Berücksichtigung psychologischer Aspekte
LSG Stuttgart 11. Senat – L 11 KR 4607/04 – 15.02.2005 - Bewilligung eines Therapie-Dreirad-Tandems als Hilfsmittel der gesetzlichen Krankenversicherung
LSG Hamburg – L 1 KR 117/04 – 19.01.2005 - Krankenversicherung – Wahlrecht des Versicherten unter verschiedenartigen, gleichmäßig geeigneten wirtschaftlichen Hilfsmitteln – Versehrten-Fahrrad – Rollstuhl
LSG Celle-Bremen 4. Senat – L 4 KR 277/01 – 05.05.2004 - … weitere 42 Urteile …
[Quelle http://www.rehadat-hilfsmittel.de]
[Quelle Text: in Auszügen und frei nach http://de.wikipedia.org/wiki/Hilfsmittelverzeichnis_der_gesetzlichen_Krankenversicherung]